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Was ist noch für die elektronische Patientenakte geplant?
Der Speicherplatz in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) ist unbegrenzt – alle Ihre Gesundheitsdaten können dort Ihnen und den von Ihnen berechtigten Heilberuflern zur Verfügung stehen. Und auch für weitere, bislang noch nicht erfasste Informationen ist dort noch Platz.
Schon jetzt ist es möglich, eine ganze Reihe weiterer Daten in der ePA zu speichern, zum Beispiel elektronische Rezepte (E-Rezept) und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) oder auch die Daten aus sogenannten „Digitalen Gesundheitsanwendungen“ (DiGA). Nicht alle Softwaresysteme, mit denen Arztpraxen arbeiten, sind dazu jedoch schon in der Lage. Was konkret in einer bestimmten Praxis möglich ist, können Sie in der Praxis selbst und/oder gegebenenfalls ergänzend beim DIGA-Anbieter erfragen.
Zudem erhält Ihre Akte nach und nach neue Funktionen. So werden Sie die Möglichkeit erhalten, Ihre Daten (pseudonymisiert und verschlüsselt) für Forschungszwecke freizugeben. Ebenfalls ermöglicht werden zukünftig ein direkter Zugang zum Organspenderegister und der Zugriff auf die sogenannte „elektronische Patientenkurzakte“ – die Online-Version Ihres Notfalldatensatzes. Nach und nach werden hierdurch viele Informationen, die bisher auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, online in Ihrer Patientenakte abgelegt.