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Wie kann ich die Notfalldaten nutzen?
Das wichtigste Einsatzgebiet für Ihre Notfalldaten ist natürlich die medizinische Behandlung in einem Notfall. Ärztinnen und Ärzte können Ihre medizinisch relevanten Informationen sofort bei der Behandlung berücksichtigen – aber nur, wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte bei sich haben.
In einer Notfallsituation wird Ihre Zustimmung zur Nutzung der Notfalldaten nicht benötigt. Das gilt auch für den PIN-Schutz der elektronischen Gesundheitskarte: Selbst wenn Sie diese Sicherheitsfunktion aktiviert haben – wenn schnelles Handeln für Ihr Wohlergehen erforderlich ist, stehen Ihre Notfalldaten den Ärztinnen und Ärzten uneingeschränkt zur Verfügung. Die Gesundheitskarte wird dafür in ein Kartenterminal gesteckt und ohne PIN-Eingabe ausgelesen.
Ganz anders sieht der Fall aus, wenn es sich nicht um eine solche Extremsituation handelt. Dann müssen Sie für jede Nutzung Ihrer Notfalldaten Ihr Einverständnis erklären.
Das machen Sie üblicherweise, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte ins Kartenterminal der Arztpraxis beziehungsweise des Krankenhauses stecken und dort Ihre PIN eingeben.
Wir empfehlen Ihnen, bei jedem Arztbesuch Ihre Notfalldaten auslesen, prüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen. Sie können sich Ihren Datensatz gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin anschauen oder auch einen Ausdruck Ihrer Notfalldaten mit nach Hause nehmen.