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Was ist noch für das elektronische Rezept geplant?
Das klassische oder sogenannte „rosa“ Rezept, also die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten, wird als erstes elektronisch. Weitere Verordnungstypen und Nutzergruppen sollen in den kommenden Jahren folgen und die Nutzung des E-Rezepts wird auch vereinfacht.
Als E-Rezepte vorgesehen sind zukünftig auch Rezepte für Betäubungsmittel, für Heil- und Hilfsmittel, wie beispielsweise eine Therapie oder eine Sehhilfe, oder für häusliche Krankenpflege. Und auch bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) soll künftig eine elektronische Verordnung möglich sein.
Gleiches gilt auch für die sogenannten „freigabepflichtigen Verordnungen“, bei denen erst die Krankenkasse überprüfen muss, ob sie die Kosten für die entsprechende Behandlung übernimmt.
Ein weiteres Ziel ist es, die Daten der elektronischen Rezepte besser in das Gesundheitssystem zu integrieren. Dabei geht es um große, internationale Projekte – zum Beispiel das Einlösen von E-Rezepten in anderen EU-Staaten. Und es geht um Projekte, die Ihr persönliches Gesundheitssystem betreffen – zum Beispiel die automatische Übertragung von E-Rezept-Daten in die elektronische Patientenakte (ePA). Auch Privatversicherte sollen künftig das E-Rezept nutzen können.
Konkrete Umsetzungstermine für viele der geplanten Möglichkeiten gibt es zumeist noch nicht. Wir informieren Sie aber hier, sobald sich Änderungen ergeben.
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