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Was ist der elektronische Medikationsplan?
Der elektronische Medikationsplan (eMP) bietet einen Überblick über alle Medikamente, die Sie aktuell einnehmen beziehungsweise in der Vergangenheit eingenommen haben.
Zu jedem dieser Medikamente werden Angaben zur Dosierung oder zum Einnahmegrund mit eingetragen.
Der eMP enthält vor allem Ihre verschreibungspflichtigen Medikamente. Es können aber auch zusätzliche Medikamente eingetragen werden, die Sie im Zuge der Selbstmedikation einnehmen. Außerdem können für die Medikation wichtige Informationen aufgenommen werden, etwa über Allergien und Arzneimittelunverträglichkeiten oder zu einer bestehenden Schwangerschaft.
Ebenfalls in Ihrem elektronischen Medikationsplan enthalten sind die Kontaktdaten der Ärztinnen und Ärzte, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind.
Alle diese Angaben können, wenn Sie es wünschen, auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Wenn Sie sich bereits eine elektronische Patientenakte angelegt haben, ist es möglich und sinnvoll, auch dort Ihren elektronischen Medikationsplan ablegen zu lassen.
Einen Anspruch auf die Erstellung eines elektronischen Medikationsplans haben alle Versicherten, die mindestens 28 Tage lang drei oder mehr systemisch wirkende Medikamente einnehmen.
„Systemisch wirkend“ bedeutet, dass ein Medikament im gesamten Körper Wirkung entfalten kann, beispielsweise weil es in die Blutbahn gelangt und sich über den Kreislauf im gesamten Organismus verteilt. Nicht als systemisch, sondern als „lokal wirkend“ werden Medikamente bezeichnet, die nur an einer bestimmten Stelle ihre Wirkung entfalten, etwa Augentropfen, Nasensprays oder Salben.
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Welche Informationen kann der elektronische Medikationsplan enthalten?
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